Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug

Nach der Übernahme entschloss sich der neue Eigentümer, sich vom Unternehmensleiter eines öffentlichen Organs wegen unterschiedlicher Auffassungen über die zukünftige Ausrichtung zu trennen. Es stand ein Unternehmensumbau mit Entlassungen an, und der Unternehmensleiter wollte sich mit einem in der Öffentlichkeit ausgetragener Konflikt - auch im Interesse seiner Mitarbeiter - dagegen zu wehren.

Die sorgfältige Analyse der Interessen des Unternehmensleiters und der Rechtslage hatten zur Folge, dass der Unternehmensleiter mit dem neuen Eigentümer eine Vereinbarung aushandeln konnte, gemäss dieser - neben einer grosszügigeren Abfindung - der neue Eigentümer das Wirken des Unternehmensleiters als Führungskraft und fürsorglicher Arbeitgeber im öffentlichen Organ würdigte.

Abgesehen davon, dass die Würdigung den tatsächlichen Leistungen entsprach und deshalb auch verdient war, ermöglichte sie dem Unternehmensleiter einen respektvollen Abgang, der möglicherweise mithalf, dass dieser heute wieder erfolgreich eine Führungsfunktion in de gleichen Branche wahrnehmen kann.