Mehr noch als Zonenplanänderungen greifen Quartierpläne in die Rechte der Betroffenen ein, und strittige Quartierpläne können die Erschliessung über Jahre blockieren. Von grösster Bedeutung ist deshalb ein rechtzeitiger, weitsichtiger und kluger Interessenausgleich.
Die technischen und architektonischen Aspekte eines Quartier- oder Gestaltungsplans überlassen wir gerne Ingenieuren und Architekten. Letztlich sind solche Planwerke jedoch eine juristische Festlegung und haben rechtlichen Qualitätskriterien zu genügen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Planern und Juristen ist deshalb unabdingbar.